Sonderfälle aus dem täglichen Leben
Versicherung von Kindern
Kinder und Jugendliche können über PROVISIT-VISUM versichert werden. Kinder unter 6 Jahren können über PROVISIT-VISUM allerdings nur versichert werden, wenn auch die mitreisenden erziehungsberechtigten Personen über diesen Tarif versichert werden.
Verschiebung des Einreisedatums
Eine Verschiebung des Einreisedatums teilen Sie uns bitte schriftlich vor dem ursprünglichen Reisebeginn mit. Eine kurze E-Mail genügt. Wir ändern dann den Versicherungszeitraum und schicken Ihnen umgehend eine neue Versicherungsbestätigung.
Nach dem ursprünglichen Versicherungsbeginn können wir Änderungen der Versicherungszeit nur akzeptieren, wenn Sie uns die geänderten Daten unmittelbar anhand von Einreisepapieren nachweisen können.
Ablehnung des Visums
Können Sie bzw. Ihr Gast nicht einreisen, ist eine Rückerstattung der Versicherungsprämie möglich. Bitte stellen Sie den Antrag auf Rückerstattung innerhalb von 30 Tagen nach Ablehnung des Visums. Zur Rückerstattung der Prämie reichen Sie uns bitte den Ablehnungsbescheid der Botschaft oder des Konsulates zusammen mit der vollständigen Reisepass-Kopie des Gastes ein.
Bei Ablehnung des Visums berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 10 €. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Rückzahlungen nur durchführen können, wenn der Betrag der Rückzahlung 15 € überschreitet.
Vorzeitige Rückkehr – Kündigung
Nach Ablauf des beantragten Zeitraums endet die Versicherung automatisch. Reist der Gast vorzeitig nach Hause, ist eine vorzeitige Beendigung des Vertrages möglich, wenn die Versicherung schriftlich gekündigt wird. Sie bezahlen dann nur die bis zum Kündigungsdatum angefallenen Beiträge.
Für eine vorzeitige Kündigung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 5 €. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Rückzahlungen nur durchführen können, wenn der Betrag der Rückzahlung 10 € überschreitet.
Adresse ändert sich
Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn sich Ihre Adresse ändert. Schicken Sie uns eine E-Mail.
Lastschrift kann nicht eingelöst werden
Jede Rücklastschrift ist mit hohem Verwaltungsaufwand und Bankgebühren verbunden. Aus diesem Grund berechnen wir für jede Rücklastschrift eine Bearbeitungsgebühr von 15 €.


