Sie wollen sich vor Abschluss Ihrer PROVISIT-VISUM-Versicherung gründlich informieren? In diesem Bereich haben wir für Sie die häufigsten Fragen zu PROVISIT-VISUM zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Hier finden Sie allgemeine Fragen zu PROVISIT-VISUM.
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder ständigem Wohnsitz im Ausland, die sich vorübergehend privat oder geschäftlich in der Bundesrepublik Deutschland, einem anderen Land der EU oder in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino oder Vatikanstadt aufhalten, können mit PROVISIT-VISUM für einen Zeitraum von bis zu 180 Tagen versichert werden.
Weitere Voraussetzungen sind:
Mitreisende Familienangehörige können ebenfalls versichert werden. Schließen Sie dafür für jedes Familienmitglied separat eine Versicherung ab.
Steht Ihr genaues Einreisedatum noch nicht fest, können Sie die Versicherung zunächst mit einem voraussichtlichen Einreisedatum beantragen. Sie erhalten dann eine Versicherungsbestätigung mit diesem Datum.
Verschiebt sich die Einreise, schließen Sie bitte online eine neue Versicherung ab. Sie erhalten dann umgehend die aktuelle Versicherungsbestätigung. Tragen Sie in das Feld 'Raum für besondere Vermerke' zu unserer Information "Stornierung" und die Versicherungsnummer des aufzuhebenden Vertrages ein. Wir überweisen Ihnen die Prämie aus dem stornierten Vertrag - sofern gezahlt - kostenfrei zurück.
Nach dem ursprünglichen Versicherungsbeginn können wir Änderungen der Versicherungszeit nur akzeptieren, wenn Sie uns die geänderten Daten unmittelbar anhand von Einreisepapieren (Passkopie oder Ticket) nachweisen können.
Reisen Sie früher als erwartet zurück, reicht ein Anruf oder eine E-Mail, um taggenau abzurechnen. Sie zahlen nur für den tatsächlichen Versicherungszeitraum. Für die Erstattung fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Sollten Sie bzw. Ihr Gast aufgrund einer Ablehnung des Visums nicht einreisen können, ist eine Erstattung der Versicherungsprämie möglich. Für die Erstattung der Prämie reichen Sie uns bitte den Ablehnungsbescheid der Botschaft oder des Konsulates zusammen mit der vollständigen Kopie Ihres Reisepasses bzw. des Reisepasses Ihres Gastes ein.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zur Anmeldung.
Sie können PROVISIT-VISUM direkt online abschließen. Dafür sind nur zwei Dinge zu tun: Sie füllen das vorbereitete Anmeldeformular sorgfältig aus. Danach überprüfen Sie noch einmal Ihre Angaben und bestätigen die Anmeldung. Und das war’s auch schon für Sie.
Sie erhalten umgehend nach Abschluss Ihre Versicherungsbestätigung für Ihre Unterlagen und zur Vorlage bei Ämtern und Behörden sowie die Verbraucherinformationen und das Ärzte-Info-Ticket per E-Mail.
Der Online-Abschluss erfolgt über eine sichere Verbindung. Wir nutzen Ihre Daten nur zur Erfüllung des Versicherungsvertrages. Mehr dazu erfahren Sie in der Rubrik Datenschutz.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zu bestehenden Verträgen.
Eine Verlängerung dieser Versicherung über den ursprünglich geplanten Zeitraum hinaus ist nicht möglich. Verlängert sich Ihr Aufenthalt, bieten wir die Versicherung PROVISIT an.
Nach Ablauf des beantragten Zeitraums endet die Versicherung automatisch.
Reisen Sie vorzeitig zurück, teilen Sie uns dies bitte mit. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt. Sie bezahlen dann nur die bis zum Eingang dieser Mitteilung angefallenen Beiträge. Ergibt sich ein Guthaben, bekommen Sie dies umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurücküberwiesen. Reisen Sie früher als erwartet zurück, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit, da die Kündigung frühestens an dem Tag, an dem wir sie erhalten, wirksam wird.
Der Versicherungsschutz gilt in allen Ländern der EU einschließlich Liechtenstein, Schweiz, Norwegen, Island, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt.
Unser Online-Service steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Sie können mit unseren Online-Formularen zum Beispiel Ihre Bank- und Adressangaben ändern oder uns Schäden im Bereich der Unfall- und Haftpflichtversicherung mitteilen.
Bitte
wechseln Sie zu unserem Secure Server,
um Ihre Änderung online abzuschicken.
Die häufigsten Fragen zu Zahlungen haben wir in dieser Kategorie aufgeführt.
Bei PROVISIT-VISUM stehen Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
a) Kreditkarte: Maestro, Mastercard, Visa, JCB, Diners, Discover oder American Express;
b) SEPA-Lastschriftverfahren;
c) Online-Bezahlsystem: eps, Klarna/SOFORT Überweisung, iDEAL oder PayPal.
Wir berechnen die Beiträge taggenau.
Bitte vermeiden Sie Rücklastschriften. Jede Rücklastschrift ist mit hohem Verwaltungsaufwand und Bankgebühren verbunden. Wir erheben von Ihnen für nicht eingelöste Lastschriften die uns auferlegten Kosten, wenn Sie die Nichteinlösung (beispielsweise auf Grund von Widerruf, falschen Angaben oder fehlender Kontodeckung) zu verantworten haben.
Eventuell zuviel gezahlte Beiträge bekommen Sie umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr zurücküberwiesen. Reisen Sie vorzeitig zurück, reicht ein Anruf oder eine E-Mail, um taggenau abzurechnen.
Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um den Schadensfall.
Als ausländischer Gast sind Sie im Rahmen einer Auslandskrankenversicherung privat versichert. Die Leistungen der Krankenversicherung sind auf die akute Heilbehandlung neu aufgetretener Erkrankungen begrenzt. Bitte beachten Sie die folgenden Verhaltensregeln, wenn es sich nicht um einen Notfall handelt:
Weitere Informationen erhalten Sie unter: Was tun im Krankheitsfall?
Mit dem Ärzte-Info-Ticket können wir direkt mit dem Arzt oder Krankenhaus abrechnen. Wenn der Arzt dies nicht wünscht, erhalten Sie eine Rechnung. Details erfahren Sie unter: Wie werden Ihre Rechnungen erstattet?
Bitte reichen Sie Rechnungen im Original zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Schadensformular bei der Dr. Walter GmbH ein. Geben Sie dabei ein Konto an, auf das die Erstattung erfolgen soll. Kopien per Fax oder E-Mail können wir nicht entgegennehmen.
Unsere Bearbeitungszeit beträgt 2 Wochen. Nach Abschluss der Bearbeitung erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung.
Medikamente müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein.
Sie erhalten die Medikamente gegen Vorlage des Rezeptes in der Apotheke. Das
Originalrezept kann danach bei uns zur Erstattung eingereicht werden.
Medikamente, die in der Apotheke ohne Rezept erhältlich sind, sind nicht erstattungsfähig.
Bitte beachten Sie, dass Rezepte erst bearbeitet werden können, wenn uns die
dazugehörige Arztrechnung mit Diagnose vorliegt.
Bitte legen Sie bei der Aufnahme das Ärzte-Info-Ticket vor, das Sie zusammen mit der Versicherungsbestätigung erhalten haben.
Krankenhäuser setzen sich in der Regel nach der Einweisung mit uns in Verbindung und
die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Krankenhaus.
Es besteht Versicherungsschutz für die medizinische
Notfallheilbehandlung/unaufschiebbare Operationen in der
allgemeinen Pflegeklasse ohne Wahlleistungen. Handelt es sich bei der stationären
Behandlung nicht um eine Notfallbehandlung,
empfehlen wir, den konkreten Behandlungsbedarf vor Behandlungsbeginn mit unserer
Leistungsabteilung abzustimmen. So können Sie jedes Kostenrisiko vermeiden.
Bitte informieren Sie den behandelnden Zahnarzt vor Behandlungsbeginn über den Versicherungsumfang, indem Sie ihm unser Ärzte-Info-Ticket für Zahnärzte vorlegen. Bei Zahnschmerzen werden Sie der Regel sofort vom Zahnarzt behandelt. Ziel ist es dabei, den Schmerz zu stillen und den Zahn zu versorgen. Versichert ist – wie bei jeder Auslandskrankenversicherung – die Beseitigung akuter, neu entstandener Schmerzen mit einfacher Füllungstherapie (Notfallbehandlung). Weitere Details finden Sie auf der Seite: Was tun bei Zahnschmerzen?
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