Leistungen im Detail

Auf dieser Seite haben wir für Sie die Leistungen von PROVISIT-VISUM detailliert aufgeführt.


Leistungen der Krankenversicherung

Versicherungsschutz – bei medizinischer Notwendigkeit – besteht für:

  • Ambulante ärztliche Heilbehandlung. Für die Erstattung gelten die Gebührensätze innerhalb des unten beschriebenen Rahmens.
  • Stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen im Umfang der allgemeinen Krankenhausleistungen ohne Wahlleistungen und für gesondert berechenbare Leistungen eines Belegarztes entsprechend ambulanter ärztlicher Leistung innerhalb des unten beschriebenen Rahmens.
  • verschreibungspflichtige Arznei-, Heil- und Verbandsmittel aufgrund ärztlicher Verordnung (außer Massagen, Bädern und medizinischen Packungen). Die Aufwendungen für Heilmittel sind während der Versicherungsdauer bis 250 € erstattungsfähig.
  • Mietkosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel, die infolge eines Unfalls notwendig werden und der ärztlichen Behandlung der Unfallfolgen dienen, bis zu 500 € je Schadensfall (außer Sehhilfen und Hörgeräte).
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung (plastisches Füllmaterial) sowie Reparaturen von Zahnersatz. Für die Erstattung gelten die Gebührensätze innerhalb des unten beschriebenen Rahmens.
  • Den Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus.
  • Den medizinisch notwendigen oder ärztlich verordneten Rücktransport eines erkrankten Versicherten aus dem Ausland an seinen ständigen Wohnsitz im Heimatland, sofern eine ausreichende ärztliche Versorgung im Ausland nicht sichergestellt ist und der Rücktransport im Verlauf einer leistungspflichtigen Heilbehandlung erforderlich wird.
  • Überführungskosten eines Verstorbenen in die Heimat oder Bestattungskosten in Deutschland bis zu einem Betrag von 30.000 €.

Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

Ärztliche und zahnärztliche Abrechnungssätze

Erstattungsfähig sind:

    Aufwendungen für ambulante ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung bis zum 2,3-fachen Satz des jeweils gültigen amtlichen deutschen Gebührensatzes für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ), bei Leistungen nach den Abschnitten A, E oder O der GOÄ bis zum 1,8-fachen Satz. Bei Leistungen nach dem Abschnitt M und nach Nummer 437 der GOÄ bis zum 1,15-fachen Satz.

Leistungen der Haftpflichtversicherung (falls vereinbart)

Die Haftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab.

Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung tritt nur dann ein, wenn für die versicherte Person kein anderweitiger bzw. kein ausreichender anderer Versicherungsschutz besteht (Subsidiärdeckung). Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht werden, sind nicht versichert. Darunter fallen sowohl Personen- als auch Sachschäden.

Versicherungssummen Haftpflichtversicherung

PROVISIT-VISUM
Personen- und Sachschäden
1.000.000 €
Schäden an Personen (nicht aber an Sachen) des Gasthaushaltes sowie Schäden durch Feuer an Hausrat und Gebäuden der Gastfamilien, die fahrlässig durch die versicherte Person herbeigeführt wurden
1.000.000 €

Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Haftpflicht-Versicherungsbedingungen.

Leistungen der Unfallversicherung (falls vereinbart)

Die Unfallversicherung von PROVISIT-VISUM umfasst folgenden Versicherungsschutz:

Versicherungssummen Unfallversicherung

PROVISIT-VISUM
Kapitalzahlung bei Unfalltod
5.000 €
Kapitalzahlung bei 100-prozentiger Unfallinvalidität
67.500 €
Invaliditätssumme
30.000 €
Progression
225 %
Bergungskosten
3.000 €
kosmetische Operationen
3.000 €

Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den Unfall-Versicherungsbedingungen.

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