Krankenhäuser setzen sich in der Regel nach der Einweisung mit uns in Verbindung und die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Krankenhaus.
Ärzte und Zahnärzte können ebenfalls direkt mit uns abrechnen. Die Rechnung wird vom Arzt an unser Büro geschickt. Der Rechnungsbetrag wird von uns direkt auf das Konto des Arztes überwiesen.
Der Vorteil der direkten Abrechnung: Liegen die Behandlungskosten innerhalb des Leistungsrahmens dieser Versicherung, brauchen Sie sich um die Abrechnung der Behandlung nicht zu kümmern.
Wenn der Arzt keine direkte Abrechnung mit unserem Büro wünscht, erhalten Sie nach der Behandlung vom Arzt eine Rechnung. Aus dieser Rechnung müssen der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Krankheit, die Art der einzelnen ärztlichen Leistungen sowie die Behandlungskosten hervorgehen. bei DR-WALTER ein. Geben Sie dabei ein Konto an, auf das die Erstattung erfolgen soll.
Bitte reichen Sie die Rechnung bei uns ein. Hierfür nutzen Sie bitte dieses Online-Formular. Geben Sie dabei ein Konto an, auf das die Erstattung erfolgen soll.
Bitte beachten Sie: Laborrechnungen und Rezepte für verordnete Arzneien können erst erstattet werden, wenn uns auch die dazugehörige Arztrechnung (mit Diagnose) im Original vorliegt.
Falls Sie uns die Rechnung doch per Post einreichen wollen, nutzen Sie bitte dieses PDF und senden es an:
Mo - Fr: 08:00 bis 18:00 Uhr