Informationen zum Visum

Angehörige von EU-Staaten benötigen für die Einreise nach Deutschland kein Visum. Alle übrigen ausländischen Gäste sind für Aufenthalte in Deutschland, in den anderen Ländern der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz grundsätzlich visumpflichtig. Für einige Staaten wurde die Visumpflicht aufgehoben, sofern sich die Besuchsaufenthalte auf maximal 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen beschränken. Für welche Staaten weiterhin die Visumpflicht besteht, zeigt Ihnen die Staatenliste zur Visumpflicht des Auswärtigen Amtes.

Wenn Sie oder Ihr Gast für die Einreise nach Deutschland oder in die anderen Schengener Staaten ein Visum benötigen, sind zahlreiche Formalitäten zu erfüllen.

Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums

Für Deutschland und für alle Schengener Staaten gelten besondere Anforderungen an den Versicherungsschutz. Nähere Einzelheiten dazu finden Sie in der am 5. April 2010 überarbeiteten Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex). Sie ist die in sämtlichen Schengen-Staaten geltende rechtliche Grundlage für die Erteilung von Visa.

Der Versicherungsschutz von PROVISIT-VISUM erfüllt alle dort genannten Anforderungen an Reiseversicherungen für Schengen-Visa.

Eine der Voraussetzungen für die Visumserteilung ist eine gültige Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro. Die Versicherungssumme der Krankenversicherung von PROVISIT-VISUM ist sogar unbegrenzt. Bei Tod der versicherten Person sind Überführungs- oder Bestattungskosten bis zu 30.000 Euro abgedeckt. Die Versicherung muss im gesamten Schengen-Raum und für die komplette Aufenthaltsdauer gültig sein.

Auf der Website des Auswärtigen Amts können Sie die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums sowie Visaanträge herunterladen.

Vorbereitung Ihrer Einreise nach Deutschland oder in andere EU-Staaten

Im Regelfall benötigen die Auslandsvertretungen 2 bis 10 Arbeitstage, um über einen Visumantrag für einen kurzfristigen Aufenthalt zu entscheiden. Beantragen Sie jedoch ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt oder ein Visum, welches zur Arbeitsaufnahme berechtigt, muss mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit gerechnet werden. Zusätzliche Wartezeiten können während der Hauptreisezeiten auftreten. Stellen Sie daher Ihren Visumsantrag frühzeitig.

Zuständigkeit für die Visumerteilung

Die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) sind für die Visumerteilung verantwortlich. Wenden Sie sich also zur Visumsbeantragung an eine Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland und reichen Sie dort alle erforderlichen Unterlagen ein. Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn auf der Internetseite Ihrer Auslandsvertretung über das Visumverfahren und die nötigen Unterlagen. So vermeiden Sie zeitaufwändige Nachforderungen.

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