Versicherung leicht gemacht

Voraussetzungen für die Versicherung

Sie können sich unter folgenden Voraussetzungen mit PROVISIT-VISUM versichern:

  • Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit oder Ihren ständigen Wohnsitz seit mindestens einem Jahr im Ausland.
  • Sie halten sich vorübergehend privat oder geschäftlich in der Bundesrepublik Deutschland, einem anderen Land der EU oder in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino oder Vatikanstadt auf.
  • Sie üben keine körperliche Tätigkeit aus.
  • Ihr Aufenthalt beschränkt sich auf maximal 180 Tage.
  • Der Abschluss der Versicherung erfolgt vor Einreise bzw. bis zu 10 Tage nach Einreise nach Deutschland bzw. in den Geltungsbereich.

Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt in den Ländern der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt.

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Alle Fragen beantworten wir Ihnen gerne:

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So kommen Sie zu Ihrer PROVISIT-VISUM-Versicherung

Schnell und direkt über's Internet
Hier können Sie die PROVISIT-VISUM-Versicherung einfach online abschließen und erhalten sofort Ihre Versicherungsbestätigung.

Alle wichtigen Unterlagen auf einen Blick

Nach Vertragsabschluss erhalten Sie folgende Unterlagen:

  • eine Versicherungsbestätigung für Ihre Unterlagen und zur Vorlage bei Ämtern und Behörden,
  • ein Ärzte-Info-Ticket für die direkte Abrechnung mit dem Arzt,
  • die Versicherungsbedingungen für Ihre Unterlagen.

Ab wann gilt die Versicherung?

Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages und nicht vor Zahlung des Beitrages. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.

Wann endet die Versicherung?

Die Versicherung endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Höchstversicherungsdauer dieser Versicherung beträgt 180 Tage. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich.