Sie haben Zahnschmerzen? Bitte beachten Sie die folgenden Verhaltensregeln für den Krankheitsfall:
Sie können Ihren Zahnarzt frei wählen. Wir empfehlen niedergelassene Ärzte mit Zulassung für alle Kassen. Sie können auch in eine zahnärztliche Privatklinik gehen. Die dort berechneten Gebühren liegen allerdings oft über dem versicherten Leistungsrahmen.
Zusammen mit der Versicherungsbestätigung haben Sie das Ärzte-Info-Ticket erhalten, das Ihnen die Abwicklung
im Krankheitsfall erleichtern soll. Bitte geben Sie dem Arzt vor Behandlungsbeginn diese wichtige
Information. Ihr Arzt kann dem Ärzte-Info-Ticket den Abrechnungsmodus sowie wichtige Details zum
Versicherungsumfang entnehmen.
Das Ärzte-Info-Ticket können Sie sich hier ausdrucken:
Nicht alle Zahnbehandlungen sind versichert. Wir unterscheiden zwischen Notfallbehandlung und medizinischem Nachholbedarf.
Bei Zahnschmerzen werden Sie in der Regel sofort vom Zahnarzt behandelt. Ziel ist es dabei, den Schmerz zu stillen und den Zahn zu versorgen. Versichert sind die Beseitigung akuter, neu entstandener Schmerzen (Notfallbehandlung) sowie die einfache Reparatur eines vorhandenen Zahnersatzes.
Sinn und Zweck der Versicherung ist es, Sie vor unvorhersehbaren Ereignissen und Schmerzen zu schützen. Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende Behandlungen, Reparaturen von Zahnprothesen und Provisorien hinausgehen, wie Neuanfertigung von Zahnersatz einschließlich Kronen, Zahnkosmetik sowie Kieferorthopädie, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sie sind unsicher, ob eine Erkrankung versichert ist?
Wenn Sie nicht wissen, ob die Behandlung Ihrer Erkrankung versichert ist, können Sie uns auch schon vor Behandlungsbeginn anrufen. Wir informieren Sie über den Leistungsumfang der Versicherung und sagen Ihnen, worauf Sie während der Behandlung achten sollten.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Mo - Fr: 08:00 bis 18:00 Uhr