Was tun bei Zahnschmerzen?

Sie haben Zahnschmerzen? Bitte beachten Sie die folgenden Verhaltensregeln für den Krankheitsfall:

  1. Gehen Sie zu einem Zahnarzt Ihrer Wahl.
  2. Geben Sie dem behandelnden Arzt vor Behandlungsbeginn unser Ärzte-Info-Ticket.
  3. Weisen Sie Ihren Zahnarzt darauf hin, dass die Leistungen der Krankenversicherung auf die akute Heilbehandlung begrenzt sind.

1. Zahnarzt Ihrer Wahl aufsuchen

Sie können Ihren Zahnarzt frei wählen. Wir empfehlen niedergelassene Ärzte mit Zulassung für alle Kassen. Sie können auch in eine zahnärztliche Privatklinik gehen. Die dort berechneten Gebühren liegen allerdings oft über dem versicherten Leistungsrahmen.

2. Ärzte-Info-Ticket vorlegen

Zusammen mit der Versicherungsbestätigung haben Sie das Ärzte-Info-Ticket erhalten, das Ihnen die Abwicklung im Krankheitsfall erleichtern soll. Bitte geben Sie dem Arzt vor Behandlungsbeginn diese wichtige Information. Ihr Arzt kann dem Ärzte-Info-Ticket den Abrechnungsmodus sowie wichtige Details zum Versicherungsumfang entnehmen.

Das Ärzte-Info-Ticket können Sie sich hier ausdrucken:

Ärzte-Info-Ticket

Sollte der Arzt nicht mit uns direkt abrechnen wollen, erhalten Sie von ihm eine Rechnung. Nachdem Sie diese bezahlt haben, reichen Sie die Rechnung bitte bei uns ein. Hierfür nutzen Sie bitte dieses Online-Formular. Wir benötigen neben den Rechnungen auch Ihre Versicherungsnummer sowie Ihre Bankverbindung.

3. Versicherungsumfang

Nicht alle Zahnbehandlungen sind versichert. Wir unterscheiden zwischen Notfallbehandlung und medizinischem Nachholbedarf.

Notfallbehandlung ist versichert

Bei Zahnschmerzen werden Sie in der Regel sofort vom Zahnarzt behandelt. Ziel ist es dabei, den Schmerz zu stillen und den Zahn zu versorgen. Versichert sind die Beseitigung akuter, neu entstandener Schmerzen (Notfallbehandlung) sowie die einfache Reparatur eines vorhandenen Zahnersatzes.

Medizinischer Nachholbedarf ist ausgeschlossen

Sinn und Zweck der Versicherung ist es, Sie vor unvorhersehbaren Ereignissen und Schmerzen zu schützen. Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende Behandlungen, Reparaturen von Zahnprothesen und Provisorien hinausgehen, wie Neuanfertigung von Zahnersatz einschließlich Kronen, Zahnkosmetik sowie Kieferorthopädie, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Sie sind unsicher, ob eine Erkrankung versichert ist?

Wenn Sie nicht wissen, ob die Behandlung Ihrer Erkrankung versichert ist, können Sie uns auch schon vor Behandlungsbeginn anrufen. Wir informieren Sie über den Leistungsumfang der Versicherung und sagen Ihnen, worauf Sie während der Behandlung achten sollten.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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